Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie rechtsschutzversichert sind und sozialrechtliche Streitigkeiten von Ihrer Police umfasst sind, zahlt Ihre Versicherung die Anwaltskosten für ein erforderliches sozialgerichtliches Verfahren. Gerichtskosten fallen im sozialgerichtlichen Verfahren, wie bereits erwähnt, in der Regel nicht an.

Widerspruchsverfahren sind in der Regel nicht versichert. In neueren Rechtsschutzverträgen sind Widerspruchsverfahren aber teilweise inbegriffen. Bitte fragen Sie Ihre Rechtsschutz-versicherung.

Eine Beratung ist zwar grundsätzlich nicht versichert. Aber auch hier gilt wieder, bitte fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, ob sie ausnahmsweise eine Deckungszusage, z.B. im Rahmen der Kulanz, erteilt. Bei vielen Versichern werden Sie damit Erfolg haben.
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