Kosten für Beratungen und Verfahren
Viele Menschen scheuen sich aus unterschiedlichsten Gründen zunächst Kontakt zum Rechtsanwalt aufzunehmen und suchen oftmals erst (zu) spät den anwaltlichen Rechtsrat.
Ein zu langes Warten kann jedoch zu teilweise ganz erheblichen Rechtsnachteilen bis hin zu Rechtsverlusten führen, da häufig gerichtliche und außergerichtliche Fristen zu beachten sind, diese aber bei Mandatierung des Anwalts schon kurz vorm ablaufen oder sogar schon bereits abgelaufen sind.
Über die voraussichtlich zu erwartenden Kosten werden Sie frühzeitig am Telefon oder in einem ersten Beratungsgespräch informiert. Zu beachten ist, dass entstandene Kosten grundsätzlich von der Behörde zu erstatten
sind, soweit Widerspruch oder Klage Erfolg haben. Vorteilhaft für Sie ist auch, dass für Sie als Leistungsempfänger, sei es etwa in Form von Renten, Arbeitslosengeld I oder II im sozialgerichtlichen Verfahren gegen den jeweiligen Leistungsträger grundsätzlich keine Gerichtskosten anfallen.
Die folgenden Erläuterungen sollen Ihnen schon im Vorfeld einen Überblick über anfallende Kosten sowie über die Voraussetzungen der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe geben. Sie finden auch einige Hinweise zur Rechtschutzversicherung: