Tätigkeitsfeld
Das Sozialrecht soll der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit
und sozialer Sicherheit
dienen.
Es soll dazu beitragen ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen, die Familie zu fördern und besondere Belastungen des Lebens auszugleichen.
Zu diesem umfangreichen Rechtsgebiet gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Sozialversicherungssysteme
der:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung (ALG I, außerdem Grundsicherung für Arbeitsuchende = ALG II / Hartz IV und Arbeitsförderungsrecht)
Des Weiteren umfasst das Sozialrecht die folgenden Angelegenheiten:
- (Schwer-)Behindertenrecht
- Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- soziale Entschädigung, z.B. Kriminal-, Kriegs- und Soldatenopferversorgung
- Kinder- und Jugendhilfe
- weitere soziale Förderung, z.B. in Form von Elterngeld, Kindergeld, BAföG, Wohngeld
In vielen Fällen entsteht Streit zwischen dem Versicherten und dem entsprechenden Leistungsträger, weil die begehrte Leistung
verweigert oder nicht in der erwarteten Höhe gewährt wird.
Mitunter werden vom Leistungsträger auch Gelder zurückgefordert, die angeblich zu Unrecht geleistet wurden, oder der Leistungsträger macht auf sich übergeleitete zivilrechtliche Unterhaltsansprüche geltend.
Andere Streitfälle drehen sich um die Beitragspflicht
und die Höhe der Beiträge in die Sozialversicherungen (Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung). Probleme können z.B. bei der Beschäftigung von bestimmten Personengruppen (Angehörigen, Freiberuflern, "Scheinselbständigen") bestehen.